Hamburger Icon im Mobile Menü von Divi in ein „X“ ändern / togglen!
Ändere das Hamburger-Icon im Divi-Mobile-Menü in ein 'X' mit einfachem CSS-Code. Wir zeigen dir, wie du diese visuelle Anpassung schnell und unkompliziert umsetzen kannst.
Update (27.10.): Solltet ihr ein Muster-Antwortschreiben benötigen, so empfehlen wir euch diesen sehr empfehlenswerten Artikel mit ganz vielen hilfreichen Hinweisen, wie man sich im Falle einer Abmahnung am besten verhält, inklusive einer Vorlage für eure Antwort: Artikel von Datenschutz-Generator.de.
Das zuvor hier veröffentlichte Muster-Antwortschreiben stammte von der IT-Recht Kanzlei, die euch im Falle einer Abmahnung ebenfalls weiterhelfen kann.
Cooles Video
Heute hatte ich einen Kunden mit einer Google (My Business) Site, die matürlich – oh Wunder – in jeder Variation auch Google Fonts lädt.
Komplette Website inkl. Google Fonts aus einer Hand – ist das dann wieder legitim?
Das ist das Problem von Google, weil die Webseite dort gehostet wird und nicht von deinem Kunden, außer ihr habt es irgendwie geschafft, die Google My Business auf einer Domain von euch selbst (z. B. über ein iFrame oder so) einzubinden / online zu stellen.
Aber wenn das jetzt von mir aus google.com/business/abc ist, dann kann das deinem Kunden ja komplett egal sein, weil dann Google.com die Partei ist, die alle Rechte beachten muss.
So verstehe ich das zumindest, aber du kannst mir gerne nochmal einen Link auf die Seite schicken.
(Du bist ja z. B. auch nicht dafür verantwortlich, was Facebook für Schriften lädt oder allgemein mit den Daten von Webseiten-Besuchern macht, wenn du eine Firmen-Seite bei facebook.com online hast.
Der Antwortbrief bringt es auf den Punkt – nicht der Datenschutz, sondern die Gewinnerzielung steht hier ganz klar im Vordergrund. Jedem, der diesen Brief bekommt rate ich dazu die Schriften sofort herauszunehmen oder lokal zu hosten. Das Schreiben selbst landet ohne weitere Beachtung im Papierkorb. Es wird nichts weiter passieren. Der „Anwalt“ kann nicht 5000 Personen auf einmal verklagen, zudem die volle Beweislast vor Gericht bei denen liegt. In letzterem Punkt sieht es tatsächlich sehr schlecht aus, wenn der Richter konkret nachfragt, wie man es denn angestellt hat, so viele Webseiten auf einmal zu besuchen.